Verein

Beiträge

Alles was Sie über Beiträge wissen müssen, entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung . Falls sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden sie sich bitte an Andreas Ruff.

Info zum Ein-/Austritt

Kündigung lt. Satzung bis spätestens 30.Sep. des lfd. Jahres erforderlich.
Über 18-jährige "Kinder" sind nicht mehr im Familienbeitrag enthalten.
Ehrenmitglied = ab dem 18. Lebensjahr min. 40 Jahre Vereinszugehörigkeit
Lt. Beschluß der Ausschußsitzung vom 10.03.2003 wird nur noch Einzugsermächtigung als Zahlungsmethode akzeptiert.

Hier gibt es die dazugehörigen Ein- und Austrittsformulare.