Verein
Beiträge
Alles was Sie über Beiträge wissen müssen, entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Falls sie noch weitere Fragen haben sollten, wenden sie sich bitte an Andreas Ruff.
Info zum Ein-/Austritt
Kündigung lt. Satzung bis spätestens 30.Sep. des lfd. Jahres erforderlich.
Über 18-jährige "Kinder" sind nicht mehr im Familienbeitrag enthalten.
Ehrenmitglied = ab dem 18. Lebensjahr min. 40 Jahre Vereinszugehörigkeit
Lt. Beschluß der Ausschußsitzung vom 10.03.2003 wird nur noch Einzugsermächtigung als Zahlungsmethode akzeptiert.