Wichtige Informationen
Beiträge
Art der Mitgliedschaft | jährlicher Beitrag |
---|---|
Familie | 110,00 € |
Erwachsene | 65,00 € |
Jugendliche | 35,00 € |
Passive Mitglieder (auf Antrag) | 35,00 € |
Senioren | 35,00 € |
Sonderregelungen für soziale Härtefälle (auf Antrag) | 5,00 € |
Der Erwachsenenbeitrag wird im folgenden Jahr des 21. Lebensjahres fällig. Wird ein entsprechender Nachweis jeweils bis zum 15.01. des lfd. Jahres vorgelegt, ermäßigt sich der Beitrag. Liegt der Nachweis nicht vor, wird der volle Beitrag erhoben.
Für weitere Informationen siehe unsere Beitragsordnung.
Werteleitbild
Im Sommer 2021 wurde, gemeinsam mit der Württembergischen Sportjugend (WSJ), Werte, die für den TSV Ohmden wichtig sind erarbeitet. Das Werteleitbild dient dem TSV Ohmden als Richtlinie für sein Handeln nach innen und nach außen.
Versicherungsschutz
Der TSV Ohmden ist über den WLSB versichert.
Ansprechpartner beim TSV Ohmden in Versicherungsfragen ist Andreas Leinenbach oder das Versicherungsbüro beim WLSB
(Postfach 100211, 70002 Stuttgart, Tel.: 0711/22223-0).
Nur Mitglieder des TSV Ohmden sind versichert!
Falls ein Schadensfall eintreten sollte, muss man unbedingt ein paar Dinge beachten. Jeder Schaden ist unverzüglich nach Eintritt bei einem Übungsleiter, Trainer, Abteilungsleiter oder Vorstand zu melden. Schadensfälle, bei denen Schäden von mehr als€ 1.600,00 vermutet werden, sind dem Versicherungsbüro sofort telefonisch zu melden. Bei Kfz-Schäden bitte unbedingt Zeugen feststellen und die Polizei verständigen.
Versichert ist man bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen bei allen Veranstaltungen
und Unternehmungen des Vereins einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.
Versicherte Personen sind:
- Alle aktiven und passiven Mitglieder des TSV Ohmden
- Alle Funktionäre
- Alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter
- Vom WLSB oder einer Organisation des WLSB (z.B. TSV Ohmden) zur Durchführung versicherter Veranstaltungen beauftragte Helfer, auch wenn es sich um Nichtmitglieder handelt
Es besteht Versicherungsschutz für:
- sämtliche sportliche Aktivitäten auf Sportanlage, die der seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebes des Vereins
- bei der ehrenamtlichen Tätigkeit von Mitgliedern für den LSV
- für Versicherungsfälle, die Mitgliedern als Zuschauer an versicherten Veranstaltungen im Bereich des WLSB zustoßen.
Folgende Wegerisiken sind abgedeckt:
- Versicherungsfälle auf dem direkten Wege zu und von den versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten sind mitversichert, sofern keine abweichende Regelung vereinbart ist.
- Der Versicherungsschutz beginnt jeweils mit dem Verlassen der Wohnung und reicht bis zur Rückkehr in die Wohnung. Wird der direkte Weg zu einer Veranstaltung nicht von der Wohnung aus angetreten, sondern z.B. von der Arbeitsstätte aus, so gilt dieser Abschnitt sinngemäß. Das gleiche gilt für den Rückweg.
Spezielle Bestimmungen der einzelnen Versicherungssparten wie Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Zusatzversicherung können gerne erfragt werden.